Nutzungsbedingungen
Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Mit der Nutzung dieses Buchungssystems akzeptieren Sie folgende Bedingungen:
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An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.
Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter.
Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.
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Sie erklären: Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige ich den Verein bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift verpflichte ich mich, dem Tennisclub Eichenau e. V. die entstandenen Kosten zu erstatten.
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Sie erklären weiter: Ich sichere hiermit zu, die im Folgenden aufgeführten weiteren Nutzungsbedingungen einzuhalten, im Einzelnen:
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die mir zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
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eBuSy nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Tennisclub Eichenau e. V. oder von productive web als Software-Lizenzgeber schädigen können;
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den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von productive web betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von productive web unbefugt einzudringen;
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den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
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den Tennisclub Eichenau e. V. und productive web von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von eBuSy durch mich beruhen oder mit meiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit meiner Nutzung von eBuSy verbunden sind.
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vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
4. Es gelten nachfolgende Hygieneverordnungen:
Zwingende Sonderregelungen für die Nutzung der Tennishalle wegen der Corona-Pandemie nach Maßgabe der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816), geändert am 17. Januar 2022 (BayMBI. Nr. 41).
Betreten der Halle:
Das Betreten der Halle ist ausschließlich Tennisspieler/innen und Trainern gestattet, das Betreten ist für Gäste nur im Rahmen der Kapazitäten der Gastronomie erlaubt, sowie des verfügbaren Platzes im Halleneingangsbereich, soweit 1,5 Meter Abstand gewährleistet sind. Die Gastronomie ist geöffnet, hierfür gelten gesonderte Regeln.
Die Halle nicht betreten dürfen ferner
– Personen mit einem positiven Covid-19-Testergebnis in den letzten 14 Tagen (sofern noch nicht freigetestet)
–Personen, die zum jeweiligen Zeitpunkt einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen
Bei Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) kann unabhängig von einer Impfung/Genesung ein zusätzliches Testergebnis verlangt werden.
Beim Betreten der Halle besteht Pflicht zum Tragen oder FFP2-Maske in der gesamten Halle (Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung) für alle Personen ab 15 Jahren. Personen im Alter von 6-14 Jahren müssen nur einen regulären Mund-Nasenschutz tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf nur von Spielern/innen und Trainern auf dem Tennisplatz abgelegt werden.
In der gesamten Halle ist durchgängig zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Hinter dem Eingangsbereich zum Erreichen und Verlassen der Plätze ist die Laufrichtung jeweils rechts herum. Die Laufrichtung wird mit Pfeilen in der Halle angezeigt.
Die Tennishalle darf erst unmittelbar vor dem Spielen betreten werden und muss direkt danach wieder verlassen werden.
Erfassung der Tennisspieler/innen:
VOR Spielbeginn ist pro Platz von jedem Spieler die entsprechende Dokumentation über die Anwesenheit für die gesamte Spieldauer abzuschließen (automatisch bei Buchung über Ebusy). Dies erfolgt separat beim Jugendtraining über die Trainer.
Bei einem Abo kann entweder die gesamte Spielerliste vor Saisonbeginn an den TCE geschickt werden oder jede Woche eine Mail an die Email-Adresse corona@tc-eichenau.de (Alternative: Brief in den Briefkasten im Eingang einwerfen).
Bei Turnieren oder Winterrunde erfolgt die Erfassung der Spielerinnen und Spieler separat.
3G-Regelung für alle Spielerinnen und Spieler
Jede Person, die in der Halle spielen möchte, muss einen Nachweis über eine vollständige Impfung (mindestens 14, maximal 270 Tage nach vollständiger Impfung), erfolgte Genesung (mindestens 28, maximal 90 Tage nach positivem Testergebnis) oder ein negatives Testergebnis für Covid-19 erbringen.
Als Tests werden PCR-Tests aus den vergangenen 48 Stunden sowie POC-Antigenschnelltests oder Selbsttests (mit Angabe der Kontrollperson und Bildnachweis) aus den letzten 24 Stunden akzeptiert.
Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Test vorzeigen. Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Der Nachweis kann per Email an corona@tc-eichenau.de, zu den Bürozeiten des TCE-Büros werktags von 08-12 Uhr oder per Einwurf des Dokuments in den Briefkasten in der Halle erbracht werden.
Ein Selbsttest kann dokumentiert werden, indem an die Mail corona@tc-eichenau.de ein Foto des Testkits, der Uhrzeit, der Name getesteten Person und der Person, die das Testergebnis kontrolliert hat, gesendet wird.
Der Impf- und Genesenenstatus kann jederzeit hinterlegt werden per Vorzeigen im Büro, Einwerfen oder Email an corona@tc-eichenau.de. Ein Testergebnis muss jederzeit neu hinterlegt werden.
Spielbedingungen:
Es gibt keine Teilnehmerbeschränkung pro Platz oder in der Halle allgemein.
Während des Trainings sind die Trainer verantwortlich für die Regeleinhaltung auf der Anlage.
Körperkontakt ist zu vermeiden: Es sollte auf Händeschütteln, Umarmungen oder sonstige Körperberührungen, Flüsterabsprachen, Trinken aus der gleichen Flasche, Schlägerwechsel mit einem anderen Spieler oder dem Trainer verzichtet werden.
Die Fenster sollten regelmäßig zum Stoßlüften geöffnet werden.
Die Umkleidekabinen und Duschen sind entsprechend der ausgehängten Kontaktbeschränkungen geöffnet – hier gelten ebenfalls Maskenpflicht und 2G+ Regel
Die WC-Anlagen können unter Einhaltung der Mindestabstandsregeln (nur eine Person) und Hygienemaßnahmen genutzt werden.
Kindergeburtstage werden in diesem Winter ausgesetzt.
Weitere Sonderregelungen für Turniere befinden sich in der jeweiligen Ausschreibung bzw. den entsprechenden Hygienekonzepten
Sanktionen
Die Einhaltung der vorstehenden Regelungen wird überprüft. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Regelungen durch einen Hallennutzer wird
• bei Erstverstoß sofort ein Hausverbot betreffend die gesamte Tennishalle bis mindestens zum Ende des Folgetages
• bei einem Folgeverstoß sofort ein Hausverbot für mindestens eine Woche
ausgesprochen und eine weitere Buchung für diese Zeitspanne unterbunden. Weitergehende Sanktionen nach Maßgabe der Spielordnung und Satzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Überprüfung und der Ausspruch des Hausverbots erfolgen durch die Vorstandsmitglieder, den Sportwart, die Jugendwarte, die Trainer oder Beauftragte des Vorstands.
Diese Regelungen gelten ab dem 23.01.2022 zunächst bis auf weiteres. Anpassungen erfolgen unmittelbar nach Maßgabe der künftigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnungen.
Eichenau, den 17.02.2022
Der Vorstand